Die partizipativ gefundenen Unterthemen der Gruppe lauten nach der Auftaktveranstaltung zunächst:

• Wie können Erfahrungsexpert*innen mit Betreuungsvereinen und Anwält*innen, die Betreuung machen, in einen Dialog kommen?

• Bestehende Missverständnisse, Unterstützung der Selbstbestimmung im Gegensatz zu Fremdbestimmung

• Aktuelle Reform des Gesetzes zur rechtlichen Betreuung, um die Selbstbestimmung im Sinne der UN-BRK zu stärken

• unterstützte Entscheidungsfindung

• Partizipation zu rechtlicher Betreuung

• Zwangsmaßnahmen

• fachaufsichtliche Kontrollen

• barrierefreier Zugang zu Beschwerdemöglichkeiten

Um textliche Grundlagen in die Diskussion zu geben wurden folgende Literaturvorschläge als Orientierung vorgeschlagen:

Menschenrechtsbericht von 2018

(S. 13- 14 Zwang in der allgemeinen Psychiatrie für Erwachsene)

(„Am 05.12.2018 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen dritten Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt. Gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) legt das Institut dem Deutschen Bundestag einen solchen Bericht seit 2016 jährlich vor.“) www.institut-fuer-menschenrechte.de

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