Die partizipativ gefundenen Unterthemen der Gruppe lauten nach der Auftaktveranstaltung zunächst:
• Wie können Erfahrungsexpert*innen mit Betreuungsvereinen und Anwält*innen, die Betreuung machen, in einen Dialog kommen?
• Bestehende Missverständnisse, Unterstützung der Selbstbestimmung im Gegensatz zu Fremdbestimmung
• Aktuelle Reform des Gesetzes zur rechtlichen Betreuung, um die Selbstbestimmung im Sinne der UN-BRK zu stärken
• unterstützte Entscheidungsfindung
• Partizipation zu rechtlicher Betreuung
• Zwangsmaßnahmen
• fachaufsichtliche Kontrollen
• barrierefreier Zugang zu Beschwerdemöglichkeiten
Um textliche Grundlagen in die Diskussion zu geben wurden folgende Literaturvorschläge als Orientierung vorgeschlagen:
Kernforderungen des DBR zur geplanten Reform des Betreuungsrechts (Berlin, 30. April 2019)
Anhörung zum „Wohltätigen Zwang“ in der Psychiatrie (23. Februar 2017 Martin Zinkler, Klinikum Heidenheim)
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (Referentenentwurf)
Informationen zur Rechtlichen Betreuung für Psychiatrie-Erfahrene und ihre Angehörigen (Herausgeber Berliner Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (BGSP) in der DGSP e.V., Sept. 2015)
Menschenrechtsbericht von 2018
(S. 13- 14 Zwang in der allgemeinen Psychiatrie für Erwachsene)
(„Am 05.12.2018 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen dritten Bericht an den Bundestag über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorgestellt. Gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) legt das Institut dem Deutschen Bundestag einen solchen Bericht seit 2016 jährlich vor.“) www.institut-fuer-menschenrechte.de