Innerhalb unseres Vereins sehen wir den Begriff des „wohltätigen Zwangs“ grundlegend kritisch. Dennoch sind die folgenden kritischen Anhörungen sehr lesenswert.

Martin Zinkler zu „wohltätigem Zwang“

Jurand Daszkowski zu „wohltätigem Zwang“

Petra Rossmanith zu „wohltätigem Zwang“

„Der besondere Fokus der Anhörung liegt auf den Herausforderungen, die sich für die Praxis durch die veränderte Rechtslage (Neufassung PsychKGs, höchstrichterliche Rechtsprechung), aber auch die aktuellen Diskussionen… sowie grund- und menschenrechtliche Faktoren ergeben. Die Anhörung wird sich besonders mit Unterbringung, freiheitsentziehenden Maßnahmen, Zwangsbehandlungen, aber auch strukturellen Zwängen in der Psychiatrie befassen und dazu die Expertise von Betroffenen, Angehörigen und professionellen Akteuren einholen. “ (siehe Internetseite des Ethikrat zu „Wohltätiger Zwang“ in der Psychiatrie; hier auch Fragenkatalog einzusehen und die Antworten weiterer Personen)


Hilfe durch Zwang? Öffentliche Befragung

Hilfe durch Zwang?
Professionelle Sorgebeziehungen
im Spannungsfeld von Wohl und
Selbstbestimmung

„Im Zuge der Erarbeitung der Stellungnahme führte der Deutsche Ethikrat, vertreten durch dessen Arbeitsgruppe „Wohltätiger Zwang“, vom 11. April bis zum 31. Mai 2017 eine öffentliche Befragung zu diesem Thema durch … Insgesamt nahmen an der Befragung 152 Personen teil, von denen 136 als Privatpersonen antworteten und 16 als Vertreter von Organisationen.“

„Jede Anwendung von Zwang in solchen professionellen Sorgebeziehungen stellt aber einen schwerwiegenden
Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person dar und
ist folglich in besonderem Maße ethisch und rechtlich rechtfertigungspflichtig. Dies führte zu kritischen Diskussionen…“

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