Die partizipativ gefundenen Unterthemen der Gruppe lauten nach der Auftaktveranstaltung zunächst:

• selbstbestimmte Teilhabe

• Selbstvertretung, Betroffenenkontrolle

• Selbsthilfe

• Diskriminierungserfahrungen (z.B. durch ‘‘sich outen‘‘)

• Finanzierung von Partizipation

• Partizipation in Gesundheitsforschung, partizipative

Forschung zu verschiedenen Lebensbereichen

• Partizipation in verschiedenen Lebensbereichen

Mögliche Fragen:

Was bedeuten die drei Begriffe (Selbstbestimmung, Selbstvertretung und Partizipation)?

Welcher Zusammenhang haben Selbstbestimmung, Selbstvertretung und Partizipation?

Welche Gesetze sollen Selbstbestimmung, Selbstvertretung und Partizipation unterstützen und wie sieht es mit der Umsetzung aus?

Welchen Stellenwert haben Selbstbestimmung, Selbstvertretung und Partizipation bei politischen Entscheidungen?

Einige Zitate zum Thema (von Moderation im Vorfeld zusammengestellt):

„Selbstbestimmung: nach eigenen Wünschen, Interessen und Wertvorstellungen zu entscheiden“ (MÜHL 1997, S. 312)

„Wenn man selbst bestimmen will, muss man sich überlegen, was man überhaupt will.“ (Wir vertreten uns selbst! 1997, S. 11)

„Wenn man selbstbestimmen will, muss man genug Informationen bekommen und sich selbst suchen, um eine Wahl treffen zu können.“ (Wir vertreten uns selbst! 1997, S. 3)

„Der Kern dessen, was mit Behinderung gemeint ist, sind reduzierte und nicht gleichberechtigte Teilhabechancen an sozialen Beziehungen und gesellschaftlichen Handlungsfeldern“ (vgl. FRANZ/BECK 2007, S. 284)

„Partizipation heißt auch, dass wir uns gegenseitig entgegenkommen, gegenseitig ergänzen und ein Verständnis füreinander entwickeln, um gemeinsam etwas verändern zu können!“ (Eileen Friesecke)

„Gerade der Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention macht (…) deutlich, wie viel es in Deutschland noch zu tun gibt, damit behinderte Menschen wirklich selbstbestimmt mitten in der Gesellschaft leben können. Hier gäbe es so viele verschiedene Interessen von Kostenträgern und Leistungserbringern, dass die Belange der Betroffenen und ihre Menschenrechte oftmals auf der Strecke bleiben. „Hier müssen wir uns einmischen und dafür sorgen, dass die Dienstleistungen den betroffenen behinderten Menschen dienen und nicht anders herum. (…) Denn echte Partizipation braucht auch Ressourcen, sonst bleibt diese eine bloße Worthülse“, betonte Ottmar Miles-Paul.“ (Quelle)

Auszüge aus der Schattenübersetzung UN- BRK

Für mehr Infos zur Schattenübersetzung und warum einige Begriffe durchgestrichen sind KLICK HIER

• zur selbstbestimmte Teilhabe

Artikel 3 Allgemeine Grundsätze

„Die Grundsätze dieses Übereinkommens sind:

a) die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhän-gigkeit Selbstbestimmung;“

Artikel 2 Begriffsbestimmung

„(…) c) die volle und wirksame Teilhabe Partizipation an der Gesellschaft und Einbeziehung Inklusion in die Gesellschaft (…)“

• zu Diskriminierungserfahrungen

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

“ (…) bedeutet „Diskriminierung aufgrund von Behinderung“ jede Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung aufgrund von Behinderung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass das auf die Gleichberechtigung mit anderen gegründete Anerkennen, Genießen oder Ausüben aller Menschenrechte und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen oder jedem anderen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird. (…) einschließlich der Versagung angemessener Vorkehrungen;“

• zur Selbstvertretung, Betroffenenkontrolle

Artikel 29 Teilhabe Partizipation am politischen und öffentlichen Leben

„Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich,

a) sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben partizipieren (…)

ii) die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vertreten, und den Beitritt zu solchen Organisationen.“

• zur Partizipation in verschiedenen Lebensbereichen

Artikel 19 Unabhängige Lebensführung Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Inklusion in der Gemeinschaft

„(…) gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Inklusion in der Gemeinschaft und Teilhabe Partizipation an der Gemeinschaft zu erleichtern ermöglichen, indem sie unter  anderem gewährleisten, dass

a) (…)gleichberechtigt mit anderen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen (…) 

b) (…)einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Inklusion in der Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation (…)“

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