– bei Wohnungsbewerbung Grundsicherung + „psychisch krank“ keine gute Voraussetzung, ich kann nicht entscheiden wo und wie ich leben möchte
– betreutes Wohnen oft an erwartetes/ angemessenes/ angepasstes Verhalten gekoppelt (Medikamente nehmen z.B.)
– Wohnung in Einrichtungshand sehr schwierig, Richtung Bedarfsmodell sollte es gehen, wir brauchen barrierefreie Wohnung (Barriere: wenn jemand keine Wohnung bekommt weil „psychisch krank“)
– barrierefreies Wohnen für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen definieren
– keine Sonder(wohn)welten, sonst lernt Umfeld nicht von Besonderheiten
– vielleicht Härtefallregelung, z.B. Eigenbedarfsklage verhindern, gesetzlichen Schutz verankern
– ein Zugriffsrecht für Menschen mit Behinderung bei den Vermietern mit größeren Wohnungspool
– sozialer Wohnungsbau, bestimmte Wohnungsmenge vorbehalten, kommunale Förderung, Forderung sehr komplex (wer darf/kann diese Forderung durchsetzen, Gemeinderäte?)
– Wohnen grundlegende Lebensvoraussetzung, Arbeit eher doch noch fuß in „normale Welt“ bekommen
Umsetzungsmöglichkeiten:
– Einrichtungen verpflichten danach Wohnung zu finden (sonst folgt Abhängigkeit, keine Selbstbestimmung)
– soziale Träger verpflichten Wohnung zu suchen und auch wenn Betreuung beendet, darf Wohnung behalten werden/ eigener Mietvertrag