– bei Wohnungsbewerbung Grundsicherung + „psychisch krank“ keine gute Voraussetzung, ich kann nicht entscheiden wo und wie ich leben möchte

– betreutes Wohnen oft an erwartetes/ angemessenes/ angepasstes Verhalten gekoppelt (Medikamente nehmen z.B.)

– Wohnung in Einrichtungshand sehr schwierig, Richtung Bedarfsmodell sollte es gehen, wir brauchen barrierefreie Wohnung (Barriere: wenn jemand keine Wohnung bekommt weil „psychisch krank“)

– barrierefreies Wohnen für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen definieren

– keine Sonder(wohn)welten, sonst lernt Umfeld nicht von Besonderheiten

– vielleicht Härtefallregelung, z.B. Eigenbedarfsklage verhindern, gesetzlichen Schutz verankern

– ein Zugriffsrecht für Menschen mit Behinderung bei den Vermietern mit größeren Wohnungspool

– sozialer Wohnungsbau, bestimmte Wohnungsmenge vorbehalten, kommunale Förderung, Forderung sehr komplex (wer darf/kann diese Forderung durchsetzen, Gemeinderäte?)

– Wohnen grundlegende Lebensvoraussetzung, Arbeit eher doch noch fuß in „normale Welt“ bekommen

Umsetzungsmöglichkeiten:

– Einrichtungen verpflichten danach Wohnung zu finden (sonst folgt Abhängigkeit, keine Selbstbestimmung)

– soziale Träger verpflichten Wohnung zu suchen und auch wenn Betreuung beendet, darf Wohnung behalten werden/ eigener Mietvertrag

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